Die Lento-Gebühr wird auf die Gesamtmietkosten aufgeschlagen und dem Vermittler (z.B. dem Arbeitgeber oder der Arbeitsagentur) in Rechnung gestellt. Lento erhebt keine Gebühr für den Gastgeber/Vermieter. Die Staffelung richtet sich nach der Gesamtzahl der über Lento vermieteten Betten. Diese wird in jedem Abrechnungszyklus neu berechnet.
| Anzahl der Betten | Prozentsatz des Honorars |
|---|---|
| 1-9 | 5% |
| 10-99 | 4% |
| 100-999 | 3% |
| 1000+ | 2% |
Zusätzlich erhebt Lento die folgenden Neben-/Einmalkosten: